Richtlinie zur Unternehmensethik
Die Unternehmenswerte sind die Grundlagen unseres Handelns.
Die DGS Diesel- und Getriebeservice GmbH stellt nicht nur höchste Qualitätsanforderungen an ihre Produkte und Prozesse, sondern auch an Verhalten und Kommunikation. Grundlage hierfür bilden die
Unternehmenswerte:
Leistungs-, Kooperations-, Moral- und Kommunikationswerte
Das Unternehmen ist fest davon überzeugt, dass die Achtung und Wahrung dieser Werte auch in Zukunft die Grundlage des Erfolges sein wird. Die DGS GmbH hat deshalb Regeln und Verfahren eingeführt, die gewährleisten, dass alle Mitarbeiter diesen hohen Ansprüchen gerecht werden können. (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.) Diese Richtlinien werden stetig fortgeschrieben und den jeweils aktuellen und gesetzlichen Anforderungen angepasst und sind öffentlich zugänglich. Zusammengefasst werden diese Regelungen im Code of Conduct, dessen Einhaltung die Gesellschaften der DGS GmbH auch von all ihren Geschäftspartnern verlangen. Die nachfolgende Richtlinie zur Unternehmensethik gibt einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Grundsätze der DGS GmbH und deren Gesellschaften zu Ethik und Compliance im Umgang mit Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Öffentlichkeit. Die strikte Beachtung dieser Regeln gehört für die DGS GmbH zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung.
1. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten
1.1. Korruptionsbekämpfung
Die DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Veruntreuung, die einen Machtmissbrauch zum Zweck des persönlichen Nutzens oder zu Verfälschung des Wettbewerbs darstellen. Bestechung ist unethisch, gesetzeswidrig und mit hohem Risiko für unsere Mitarbeiter und unseren Unternehmen verbunden. Jegliche Form der Bestechung ist deshalb nicht im Interesse der Gesellschaft und in jedem Fall zu unterlassen. Es dürfen zu keinem Zeitpunkt materielle oder immaterielle Vorteile gefordert, versprochen oder angenommen werden, durch die der Eindruck einer Beeinflussung geschäftlicher Entscheidungen entstehen kann. Ebenso dulden die DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften kein erpresserisches Verhalten, wie beispielsweise die Bereicherung durch Androhung eines empfindlichen Übels oder andere Formen der Nötigung oder Erpressung. Die DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften bieten ihren Geschäftspartnern keine unzulässigen Vorteile an und nehmen solche auch nicht in Anspruch. Darüber hinaus tätigen diese keine Beschleunigungszahlungen (z. B. für routinemäßige Amtshandlungen). Sollte ein Verstoß gegen diese Regelungen bekannt werden, wird das Unternehmen das bestehende Geschäftsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung auflösen.
1.2. Fairer Wettbewerb / Kartellrecht
Die DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften akzeptieren und erwarten von ihren Geschäftspartnern keine Preisabsprachen oder jegliche Form von unlauterer Wettbewerbsverzerrung. Die Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Aufgaben mit Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern des Unternehmens verhandeln und Vereinbarungen treffen, sind verpflichtet, die Anforderungen des geltenden Wettbewerbs- und Kartellrechts zu kennen und einzuhalten, um ethisch vertretbare Beziehungen aufrechtzuerhalten.
1.3. Geldwäsche
Die DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften stellen sicher, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäsche, also die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes oder von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, eingehalten werden.
1.4. Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen
Die DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften halten sich an alle anwendbaren Einfuhr- und Ausfuhrkontrollgesetze oder vorübergehende Wirtschaftssanktionen und Embargos, die bestimmte Geschäftsvorgänge betreffen und die für Länder, Regionen, Organisationen oder Einzelpersonen gelten. Die Unternehmen respektieren die internationalen Vorschriften und tätigen keine Transaktionen oder Geschäfte mit Waren oder Technologien, die von Beschränkungen betroffen sind. Für die Lieferanten der DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften sind entsprechende Regelungen in den Einkaufsbedingungen hinterlegt. Eventuell betroffene Geschäftspartner werden bei Bedarf überprüft.
2. Interessenkonflikte
Interessenkonflikte treten auf, wenn eine Person oder ein Unternehmen (ob privat oder öffentlich) die eigene berufliche oder amtliche Funktion in irgendeiner Weise zum persönlichen oder unternehmerischen Wohl ausnutzen kann. Die Geschäftstätigkeiten und Entscheidungen der Mitarbeiter müssen dem Wohl der DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften dienen und dürfen nicht durch persönliche Interessen und Beziehungen zu Lieferanten, Kunden, Wettbewerbern, anderen Mitarbeitenden oder Personen, die mit dem Mitarbeiter in Verbindung stehen, beeinflusst werden. Das gilt auch in Bezug auf Nebentätigkeiten für unsere Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten oder finanzielle Beteiligungen an diesen. Eine Konkurrenz zur Haupttätigkeit ist verboten. Die geltenden Arbeitszeitregelungen sind einzuhalten.
3. Plagiate, geistiges Eigentum und Konfliktmineralien
3.1. Gefälschte Teile und Materialien
Der Einsatz von gefälschten Teilen und Materialien ist untersagt. Durch den Bezug unserer Materialien bei offiziellen und zertifizierten Bezugsquellen/Lieferanten minimieren wir die Wahrscheinlichkeit der Einschleppung von Plagiaten oder gefälschten Materialien in unsere Produkte. Die DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften verpflichten ihre Lieferanten, effektive Methoden und Prozesse zu entwickeln, zu implementieren und aufrechtzuerhalten, um das Risiko der Einführung gefälschter Teile und Materialien in unsere Lieferkette zu erkennen und zu minimieren. Wenn sie erkannt werden, wird von den Lieferanten erwartet, dass sie wirksame Verfahren zur Quarantäne des Produkts einführen und die Empfänger von gefälschten Produkten informieren.
3.2. Geistiges Eigentum
Geistiges Eigentum wird anerkannt als Patente, Marken, Urheberrechte, Designs, Modelle, Muster und Geschäftsinformationen wie Fachwissen oder Informationen, die von Kunden oder Lieferanten anvertraut werden. Auch literarische und künstlerische Werke sowie im Handel eingesetzte Symbole, Namen und Bilder werden von der DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften als geistiges Eigentum respektiert. Diese werden nicht unberechtigt genutzt oder veröffentlicht. Alle Mitarbeiter und Lieferanten der DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften müssen sicherstellen, dass das geistige Eigentum der DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften vor dem Zugriff durch unbefugte Mitarbeiter und Dritte geschützt ist.
3.3. Umgang mit Konfliktmineralien
Die DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften sowie deren Lieferanten sind verpflichtet, bei der Beschaffung und Gewinnung von Rohstoffen, einschließlich Konfliktmineralien, die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Die Beschaffung und der Einsatz von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt wurden, sind zu vermeiden. Dies gilt auch für den Umweltschutz, einschließlich des Chemikalienmanagements, und die Achtung der Menschenrechte.
4. Transparenter Umgang mit und Schutz von Informationen
4.1. Finanzielle Verantwortung
Bei der DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften werden alle wesentlichen Geschäftsvorgänge ordnungsgemäß und zeitnah dokumentiert und relevante Finanzinformationen erfasst, um den Geschäftsbetrieb mit vollständigen Berichten originalgetreu wiederzugeben. Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Buchhaltungs- oder Finanzdaten erfassen oder übermitteln, Indikatoren berechnen und übermitteln oder andere Arten von Informationen verwalten und verbreiten, müssen sicherstellen, dass diese Daten, Indikatoren und Informationen korrekt, zuverlässig und ehrlich sind. Finanzielle Aufzeichnungen werden nach geltendem Recht und nach den allgemein anerkannten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften halten außerdem alle notwendigen handels-, steuer- und spezialrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Dokumente entweder im Original oder digital ein und strukturieren die entsprechenden Unterlagen in nachvollziehbarer Weise.
4.2. Offenlegung von Informationen
Die Mitarbeiter der DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit den Interessengruppen der Gesellschaften über finanzielle und nicht-finanzielle Informationen kommunizieren, sind verpflichtet, offen und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie mit den üblichen Gepflogenheiten der Branche vorzugehen.
4.3. Schutz personenbezogener Daten
Die DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften nehmen den Schutz personenbezogener Daten ihrer Mitarbeiter und Vertragspartner sehr ernst. In Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen der Länder sowie im Einklang der betrieblichen Datenschutzrichtlinie werden personenbezogene Daten nur in dem für das Arbeitsverhältnis erforderlichen Umfang bzw. nur für die Zwecke, zu denen sie zur Verfügung gestellt sind, verarbeitet. Handlungen gegen die Privatsphäre, die Familie, das Zuhause oder die Korrespondenz der Mitarbeiter sowie Angriffe auf die Ehre oder den Ruf eines Beschäftigten sind verboten.
4.4. Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiter der DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften sowie von deren Lieferanten sind verpflichtet, vertrauliche Informationen (Dokumente, digitale Daten) zu schützen, unabhängig davon, ob diese allgemein bekannt sind oder die Mitarbeiter explizit Zugang zu diesen erhalten haben. Kein Mitarbeiter oder Geschäftspartner darf daher neue Erkenntnisse, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse in irgendeiner Form an Dritte weitergeben. Dies gilt auch nach der Beendigung des Beschäftigungs- oder Geschäftsverhältnisses. Von Mitarbeitern und Lieferanten wird erwartet, dass sie die Leitfäden, Richtlinien und Verträge des Unternehmens zur Informationssicherheit und Vertraulichkeit beachten und einhalten. Nicht-personenbezogene Daten, die sich aus einer Geschäftsbeziehung ergeben, nutzt und schützt die DGS GmbH sowie deren Tochtergesellschaften in angemessener Weise. Die Richtlinie zum Datenschutz stellt zudem sicher, dass schützenswerte Daten sachgerecht erhoben, verarbeitet, gesichert und gelöscht werden. Vertrauliche Inhalte werden in keinem Fall unbefugt veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder in anderer Form verfügbar gemacht. Hierbei gelten die gesetzlichen Regelungen und, falls vorhanden, die individuell geschlossenen Geheimhaltungsvereinbarungen mit unseren Geschäftspartnern.
4.5. Whistleblowing, Wahrung der Identität und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Im Falle von Zweifeln an der Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen und um unzulässige Aktivitäten zu vermeiden, muss sich der Mitarbeiter an seinen direkten Vorgesetzten oder, wenn gerechtfertigte Umstände vorliegen, an ein Mitglied der jeweiligen Geschäftsleitung oder an die Geschäftsführung wenden. Bei Datenschutzverstößen kann die Meldung auch an den Datenschutzbeauftragen und bei Interessenkonflikten oder anderen Ethikstandards an die jeweilige Personalabteilung erfolgen. Bei derartigen Meldungen ist der DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und die Wahrung der Identität der Mitarbeiter, Geschäftspartner oder anderen Dritten, die bekannte oder mutmaßliche Fehlverhalten oder Verstöße melden, besonders wichtig. Die Meldung von Verstoß- oder Verdachtsfällen darf in keinem Fall negative oder repressive Maßnahmen für den Meldenden zur Folge haben. Die DGS GmbH und deren Tochtergesellschaften untersagen deshalb jegliche direkte oder indirekte Maßnahme oder Vergeltung gegen eine Person, die in gutem Glauben einen tatsächlichen oder vermuteten Verstoß meldet und/oder an einer Untersuchung teilnimmt. Hinweisgebende haben keine Kündigung zu befürchten. Die Abgabe
von Meldungen muss jedoch stets wahrheitsgemäß erfolgen.
Mainz, im Oktober 2021
DGS Diesel- und Getriebeservice GmbH